Der Internet-Provider ist nachstehend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde nachstehend als Auftraggeber.
Domainvergabe, Handlungen
1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im voraus auf eventuelle Schadensersatzforderungen, gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung zuvorkommt.
Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung.
2. Die Vergaberichtlinien des DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de / Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer erhält den Auftrag eine Domain auf seinen Namen
und mit der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem DE-NIC zu beantragen, wobei der Auftragnehmer nach der Beantragung dem Kunden in einem Treuhandverhältnis die Domain überlässt und den Kunden bevollmächtigt, sich selbst als Eigentümer der Domain
einzutragen. Auf Kundenwunsch und nach Bezahlung evtl. offener Gebühren verzichtet der Auftragnehmer auf alle Rechte aus dem Treuhandverhältnis zu Gunsten des Kunden. Wiederverkäufer sind verpflichtet diese Vertragsbindung an den Endkunden
weiterzugeben. Providerwechsel Anträge (KK) ohne Zustimmung des Endkunden bedürfen Mindestens der Zustimmung des Auftragnehmers, des Auftraggebers und des Admin C.
3. Der Domaininhaber ist stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei KK-Anträgen zu berücksichtigen, da beim
Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischen Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und mangelnder
Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
4. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages ist sinnlos, verursacht
Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel, welcher vom Auftragnehmer weg führt, werden EURO 30,-- Bearbeitungs- und Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers erfolgt.
5. Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen, Schliessungsantägen, Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per e-Mail
Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.
6. Domainlöschungen, Accountschliessung
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen, Dekonnektierungen vorzunehmen und / oder einem KK stattzugeben, wenn
6.1. der Jahresbeitrag trotz dreifacher Mahnung per e-Mail, Brief oder Telefax ohne Zahlungseingang bleibt. Es handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar. Auf jedem Zahlungsbeleg
ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Sollten bei größeren Bestellmengen von Domains- und Webspaceaccounts einzelne Zahlungen erfolgt sein, so ist der Auftragnehmer dennoch zur
Sperrung oder zur Rückgabe der Domains an das De-NIC berechtigt. Es ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu ermitteln, welche Zahlung im Einzelfall für welchen Vorgang gedacht war. Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug
bei Erhalt zahlbar, die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich festgestellten und Angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage
eine Auflistung der einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten ist unzulässig. Bei Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein Rückzahlungsanspruch.
6.2. der Auftraggeber trotz dreimaligem Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht reagiert oder nicht erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der Description oder beim Admin C, bei der
Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von Pseudonymen oder nicht existierenden Firmennamen.
6.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder sonstige Streitigkeiten anstehen. Der Auftragnehmer kann hier in eigenem Ermessen die Schließung entscheiden, wenn der Auftraggeber oder dessen Porvider seine
Rufnummer nicht angibt oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.
6.4. in irgend einer Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten verstoßen wird , sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder sonstige illegale Inhalte angeboten werden.
6.5. durch eine weit überdurchschnittliche Belastung des Accounts entgegen der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöhte Kosten verursacht werden.
6.6. der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
6.7. die Gefahr von Gebührniss- bzw. Zahlungsausfällen besteht.
6.8. der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet hat, und keine Handlungsvollmacht vom Vormund oder Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluß bzw. bei der Beantragung vorgelegen hat. In diesem Fall
ist der Auftragnehmer darüberhinaus berechtigt, die Leistungserbringung rückwirkend abzulehnen und das Vertragsverhältnis rückwirkend zu annulieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der Rechtsfähigkeit.
7. Domainreklamationen, Webspacereklamationen, Schriftform.
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen diese auch jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich in der gemäß der AGB's vorgeschriebenen Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern oder Unzufriedenheit reklamiert
werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des Auftrages zu
verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Accounts incl. Domains zu löschen,
wodurch der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten bleibt.
7.1. Im Falle der Nichtzahlung durch den Provider oder der Gefahr von Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten von Zahlungszusagen ist der Auftragnehmer berechtigt direkten Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag), dem Admin-C
(Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen. Alle drei vorstehend erwähnten Personen haften für die Bezahlung der Domaingebühren, nicht jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider ist verpflichtet den Domaininhaber
sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufzuklären. Durch die Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufgeklärt zu haben, sowie dass beide damit einverstanden
waren. Sollte dies nicht der Fall sein hat eine Registrierung zu unterbleiben.
8. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen Jahresbeitrages. Schadensersatz ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller Rechtsstreitigkeiten
frei.
9. Der Auftraggeber wird als Admin C, der Auftragnehmer wird als Tech C eingetragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ripe Handles eingetragen.
Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in Description und in die Ripe Handels einzutragen. Nach
Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber.Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Ripe,
Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.
10. Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsende die
Weitergabe an einen anderen Anbieter wünschen, so wird der Auftragnehmer unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern alle vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der Auftragnehmer ist bei Schließung einer Domain berechtigt, diese auf
eigene Kosten zu übernehmen.
11. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei Rechnungsstellung im Zweifel 5 Tage, es sei denn auf dem Rechnungsformular ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Wesentlicher Vertragsteil ist die Zahlungsabwicklung im
Abbuchungsverfahren für Lastschriften (Nr.4). Sollte dies verweigert werden, hat der Auftragnehmer einen fristlosen Kündigungsgrund und das Recht zur Dekonnektierung registrierter Domains. Gleiches gilt im Falle von Lastschriftrückgaben.
12. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt eine Rückgabe zum DENIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für Close und Hold ist 7
Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die Verweigerung der Leistung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
13. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch bereitgestellte Robotsysteme stets ein schriftlicher Auftrag des Admin C (Auftraggebers) vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf Anforderung ein, bei
Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen (Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf die Vorlage von Originalen bestehen.
14. Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen zu leisten .Der
Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte Erklärung bei den betroffenen DE- NIC Mitgliedern und auch beim Scheitern beim DE- NIC vorzulegen.
15. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern kann nicht zu Schadenersatz führen. Jede
16. registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden, sonst erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Nameserver bereitzustellen. Beim
Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer verpflichtet eine 10 Tagesfrist einzuhalten.
17. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Der
Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per E- Mail oder Telefax zu übermitteln.
18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der
ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Bei multidomainfähigen Accounts wird aus EDV-technischen und organisatorischen Gründen der Auftragnehmer als TechC (technischer
Kontakt) eingetragen. Pro Account ist ein AdminC (administrativer Kontakt) Eintrag möglich.
Allgemein gültige Bestimmungen
19. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, daß erotische Publikationen oder Downloadinhalte
angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden benötigen. Im letzten Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Traffic günstigeres US-Hosting vorzunehmen. Bei
Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und Nichterreichbarkeit können Endkunden des Resellers direkt angerufen und betreut werden.
20. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei Mal nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer
berechtigt, die betroffenen Domains zu schliessen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens nicht auffindbar ist.
21. Monatsbeträge unter EURO 30.- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter EURO 60.- quartalsweise. Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung
eingezogen.
22. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und Anspruchsrecht, ebenso
kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem Auftragnehmer zustehen.
23. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module außerhalb der
vorhanden Programm Bibiliothek. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein.
24. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit beschränkt. Aufrechnung oder
Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht
Erreichbarkeit eines Partnerproviders über mehrer Monate hinweg, ist der Auftragnehmer zur Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu hosten.
25. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer u.a. per E-Mail - an die Internet Adresse: nachricht@wunschdomain.de zu, desweiteren stehen
Ihnen die aktuellen AGB's stets zum Download zur Verfügung: Download AGBs
26. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail Adresse und Download-URL kann zur
Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an die vorstehende E-Mail Adresse nachricht@wunschdomain.de gesandt. Desweiteren
stehen die AGB's stets aktuell unter der vorstehenden Download URL zur Verfügung. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und Multimediabereich (Internetjahr = 6Jahre) sowie der dadurch laufend erforderlichen Anpassungen und
Änderungen könnte sich eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im Einzelfall vorzunehmen. Die Verfahrensweise ist wie
vorstehend beschrieben.
27. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung nicht widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf die Formerfordernis.
28. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren, Systeme und Standarts zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile entstehen. Der Vertrag
kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht, der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein
oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken .
29. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In gleicher Weise haftet
der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.
30. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und Internetdienstleister gemäss dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und gemäss §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstösse nicht haftet.
31. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sind innerhalb von 2 Tagen nach Kenntnisserhalt per Einschreiben/Rückschreiben anzuzeigen. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die entgültige Verjährung entsteht
drei Monate nach Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs.
32. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige Personalbereitschaft Fehler und
Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug
auf seinen Nutzerzugang.
33. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern & extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE handles ist der Auftraggeber
zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.
34. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der Auftragnehmer ist bei
Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.
35. Sollte der Trafficbedarf den durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer um mehr als das 3fache übersteigen ist der Auftragnehmer berechtigt die überhöhten Kosten durch Werbeeinbindungen auf den Seiten des Auftraggebers auszugleichen. Die
Werbeeinblendungen darf der Auftragnehmer selbst vornehmen. Sollte der Auftraggeber diesbezüglich nicht mitwirken und sich weigern ist der Auftragnehmer berechtigt den betreffenden Nutzeraccount fristlos zu löschen.
36. Wenn beim Einstellen von Servern und Anschließen von Standleitungen keine gesonderten Verträge gefertigt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich im wesentlichen an den branchenüblichen Gepflogenheiten orientieren. Der
Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Servers, die Vertragsmindestlaufzeit ist 12 Monate. Die Verlängerung ist jeweils wieder für 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Preis pro Server ist EURO
300,00 zzgl. MwSt pro Monat, die Einrichtungsgebühr beträgt EURO 300,00 zzgl. MwSt pro Server. Wenn der Kunde den Server selbst gekauft hat, reduziert sich der monatliche Mietbetrag um EURO 50,00 Finanzierungskosten. Der Preis für den Traffic ist
EURO 10,00 zzgl. MwSt für jedes angefangene GByte. Der Auftragnehmer ist bei mehreren Servern berechtigt den Traffic gemeinsam zu zählen. Bei Unklarheiten und Differenzen wird der Gesamttraffic durch die Anzahl der Rechner ungeachtet der Laufzeiten
und spezifischen Gegebenheiten ermittelt. Beim Abholen von Servern gleich aus welchem Grund ist der Geschäftsleitung mindestens 1 Woche vorher Bescheid zu geben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nichtzahlung von seinem gesetzlichen
Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Abholung von Servern unter der Laufzeit von 12 Monaten wird der Rechnungsbetrag für die gesamte Laufzeit fällig.